pruefungsorganisation:ma_2016:ma_fremdsprachen

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pruefungsorganisation:ma_2016:ma_fremdsprachen [2017/05/16 15:08] – [Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung bzw. zu einem Abschlussmodul anmelden zu können?] haendelpruefungsorganisation:ma_2016:ma_fremdsprachen [2023/04/17 08:16] (aktuell) haendel
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 {{tag> Prüfungsorganisation_M.A.}} {{tag> Prüfungsorganisation_M.A.}}
-====== Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung bzw. zu einem Abschlussmodul anmelden zu können? (GPO 2016)======+====== Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einem M.A.-Abschlussmodul anmelden zu können? (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021)======
  
-Nur dann, wenn Sie die in den Fachspezifischen Bestimmungen (§ 4) genannten Fremdsprachenkenntnisse noch nicht bei der Zulassung zum Studium nachweisen konnten.+Ja. Zu den erforderlichen Kenntnissen vgl. [[:studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse|hier]].
pruefungsorganisation/ma_2016/ma_fremdsprachen.1494940111.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)