pruefungsorganisation:ma_2016:ma_fremdsprachen

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Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung bzw. zu einem Abschlussmodul anmelden zu können?

Hierzu sagt die Studienordnung (bzw. die entsprechende Fachspezifische Bestimmung analog):

Die Zulassung zum M.A.-Abschnitt setzt neben dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik insbesondere voraus:
[…]
– die in § 2 (1) genannten Fremdsprachenkompetenzen. (§ 6, Abs. 1)

Insofern müssen die Sprachkenntnisse bei der Anmeldung zu einer M.A.-Prüfung nur dann nachgewiesen werden, wenn Sie als sog. „Quereinsteiger(in)“ eine entsprechende Auflage erhalten haben.

pruefungsorganisation/ma_2016/ma_fremdsprachen.1473847430.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)