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+ | {{tag> Prüfungsorganisation_M.A.}} | ||
+ | ====== Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung bzw. zu einem Abschlussmodul anmelden zu können? | ||
+ | Hierzu sagt die Studienordnung (bzw. die entsprechende Fachspezifische Bestimmung analog): | ||
+ | >> Die Zulassung zum M.A.-Abschnitt setzt neben dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik insbesondere voraus: | ||
+ | >> [...] | ||
+ | >> – die in § 2 (1) genannten Fremdsprachenkompetenzen. (§ 6, Abs. 1) | ||
+ | Insofern müssen die Sprachkenntnisse bei der Anmeldung zu einer M.A.-Prüfung nur dann nachgewiesen werden, wenn Sie als sog. " |