pruefungsorganisation:ma_2016:ma_fremdsprachen
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pruefungsorganisation:ma_2016:ma_fremdsprachen [2016/09/14 12:03] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +{{tag> Prüfungsorganisation_M.A.}}
 +====== Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung bzw. zu einem Abschlussmodul anmelden zu können?======
 +Hierzu sagt die Studienordnung (bzw. die entsprechende Fachspezifische Bestimmung analog):
 +>> Die Zulassung zum M.A.-Abschnitt setzt neben dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik insbesondere voraus:
 +>> [...]
 +>> – die in § 2 (1) genannten Fremdsprachenkompetenzen. (§ 6, Abs. 1)
  
 +Insofern müssen die Sprachkenntnisse bei der Anmeldung zu einer M.A.-Prüfung nur dann nachgewiesen werden, wenn Sie als sog. "Quereinsteiger(in)" eine entsprechende Auflage erhalten haben.
pruefungsorganisation/ma_2016/ma_fremdsprachen.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/17 08:16 von haendel