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— | pruefungsorganisation:bachelor_2016:ba_sprachkenntnisse [2023/04/17 08:16] (aktuell) – haendel | ||
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+ | {{tag> Prüfungsorganisation_B.A.}} | ||
+ | ====== Formalia: Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zum B.A.-Abschlussmodul anmelden zu können? | ||
+ | Ja. Hierzu sagen die Fachspezifischen Bestimmungen (§ 4, Abs. 2): | ||
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+ | >> | ||
+ | >>(a) Als Fremdsprachen gelten neben den modernen Sprachen, die -- wie Englisch -- als Wissenschafts- bzw. Berufssprachen dienen, auch alte Sprachen, die -- wie beispielsweise Latein --als Gegenstandssprachen z.B. alteuropäischer Kultur, aber auch als Berufssprachen in möglichen Berufsbereichen (Wissenschaft, | ||
+ | >>(b) Liegen die genannten Fremdsprachenkompetenzen zu Beginn des Studiums nicht vor, können diese bis zur Anmeldung zum Abschlussmodul P nachgeholt werden. | ||
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+ | **Bitte** | ||
+ | * sorgen Sie direkt am Anfang Ihres Studiums dafür, dass Sie bei der Anmeldung der Abschlussprüfung die entsprechenden Kenntnisse vorweisen können, und | ||
+ | * legen Sie die entsprechenden Nachweise immer vor, wenn Sie die Unterschrift auf einem Formblatt erhalten möchten. |