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pruefungsorganisation:bachelor_2016:ba_asm

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-======Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul?======+====== Teilfach, ThemenThemenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul?======
  
-  - Das Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 6 CP (= 180 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung.+  - Das Abschlussmodul (ASM) umfasst Selbststudien im Umfang von 6 CP (= 180 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung
 +  - Das ASM im B.A.-Studienfach Germanistik ist in jedem Fall zu erbringen, völlig unabhängig davon, in welchem B.A.-Studienfach Sie Ihre B.A.-Arbeit schreiben bzw. ob Sie im anderen B.A.-Studienfach ebenfalls ein ASM oder ein vergleichbares Modul erbringen müssen. Vgl. auch [[pruefungsorganisation:bachelor_2016:asm_obligatorisch|hier]].
   - Die **Anmeldung** zu diesem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie [[:pruefungsorganisation:bachelor_2016:ba_anmeldung_asm|hier]].   - Die **Anmeldung** zu diesem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie [[:pruefungsorganisation:bachelor_2016:ba_anmeldung_asm|hier]].
-  - **Prüfer(in) im Abschlussmodul** dürfen nur Mitarbeiter(innendes Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den B.A. erteilt wurde, vgl. [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html#2|hier]]. +  - **Prüfer:innen im Abschlussmodul** dürfen nur Mitarbeiter:innen des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den B.A. erteilt wurde, vgl. [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html#2|hier]]. 
-  - **Prüfer(inim Abschlussmodul und Themensteller(infür die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein.** Das gilt nicht für Prüfer(inim Abschlussmodul und Zweitgutachter(infür die B.A.-Arbeit. Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(infür das Abschlussmodul als auch als Themensteller(infür die B.A.-Arbeit wählen. +  - **Prüfer:in im Abschlussmodul und Erstgutachter:in für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein.** Das gilt nicht für Prüfer:in im Abschlussmodul und Zweitgutachter:in für die B.A.-Arbeit. Auch die*den Lehrende*n, bei der*dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter:in für die B.A.-Arbeit wählen. 
-  - Die Modulprüfung des Abschlussmoduls dauert 30 Minuten und umfasst **zwei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches**, die Sie mit der Prüferin/dem Prüfer individuell absprechen. Hier gilt: **Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen (in Vertiefungs- und Schwerpunkmodulen sowie im Abschlussmodul) untereinander noch diese Themen und das Thema der B.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“).** Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Seminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).+  - Die Modulprüfung des Abschlussmoduls dauert 30 Minuten und umfasst **zwei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches**, die Sie mit der*dem Prüfer:in individuell absprechen. Hier gilt: **Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen (in Vertiefungs- und Schwerpunkmodulen sowie im Abschlussmodul) untereinander noch diese Themen und das Thema der B.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“).** Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Seminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).
pruefungsorganisation/bachelor_2016/ba_asm.1540308179.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)