pruefungsorganisation:bachelor_2016:ba_asm

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Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul?

  1. Das Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 6 CP (= 180 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung.
  2. Die Anmeldung zu diesem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  3. Prüfer(in) im Abschlussmodul dürfen nur Mitarbeiter(innen) des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den B.A. erteilt wurde, vgl. hier.
  4. Prüfer(in) im Abschlussmodul und Themensteller(in) für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer(in) im Abschlussmodul und Zweitgutachter(in) für die B.A.-Arbeit. Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(in) für das Abschlussmodul als auch als Themensteller(in) für die B.A.-Arbeit wählen.
  5. Die Modulprüfung des Abschlussmoduls dauert 30 Minuten und umfasst zwei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches, die Sie mit der Prüferin/dem Prüfer individuell absprechen. Hier gilt: Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen (in Vertiefungs- und Schwerpunkmodulen sowie im Abschlussmodul) untereinander noch diese Themen und das Thema der B.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).
pruefungsorganisation/bachelor_2016/ba_asm.1540308077.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)