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— | pruefungsorganisation:bachelor:pruefungsamt [2019/04/11 15:14] – haendel | ||
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+ | {{tag> Prüfungsorganisation_allgemein}} | ||
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+ | ======Planung & Organisation: | ||
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+ | Für die Anmeldung für Prüfungsleistungen nach **GPO vor 2016** gilt: Beim aktenführenden Prüfungsamt melden Sie alle Prüfungsleistungen an, ggf. auch die im zweiten Studienfach. | ||
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+ | **Aktenführend ist für alle GPO vor 2016 stets das Prüfungsamtes des Faches, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.** Beachten Sie bitte, dass Sie damit durch die Anmeldung der ersten B.A.-Fachprüfung in einem Prüfungsamt gleichzeitig festlegen, in welchem Fach Sie Ihre B.A.-Arbeit schreiben, wenn Ihre beiden B.A.-Fächer aus unterschiedlichen Fakultäten stammen. -- Ein späterer Wechsel ist nur auf Antrag an das bisher aktenführende Prüfungsamt möglich. | ||
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+ | Außerdem gelten stets die Fristen Ihres aktenführenden Prüfungsamtes! | ||
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+ | **Beispiel: | ||
+ | > Sie studieren Germanistik und Erziehungswissenschaft im 2-Fach-B.A.-Studiengang (GPO 2012). Ihre erste B.A.-Fachprüfung soll die mündliche Prüfung in Germanistik sein. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten: | ||
+ | > Möglichkeit 1: Wenn Sie Ihre B.A.-Arbeit im Fach Germanistik schreiben möchten, ist das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie für Sie " | ||
+ | > Möglichkeit 2: Wenn Sie Ihre B.A.-Arbeit im Fach Erziehungswissenschaft schreiben möchten, dann müssen Sie bereits Ihre erste Prüfungsleistung, | ||
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+ | =====Übersicht über die Prüfungsämter====== | ||
+ | Eine Übersicht über die Prüfungsämter finden Sie [[http:// | ||
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