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pruefungsorganisation:bachelor:ba_themen_mdl
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pruefungsorganisation:bachelor:ba_themen_mdl [2015/11/12 09:41] haendel
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 +====== B.A.-Prüfungen - Teilfach und Themenwahl: Wirkt sich die Wahl meiner Schwerpunktmodule auf die Themen meiner mündlichen B.A.-Prüfungen aus? ======
  
 +Ja, aber nur indirekt. Da die Schwerpunktmodule prüfungsrelevant sind und die Noten der Modulprüfungen in die Fachnote eingehen, dürfen die Themen der mündlichen B.A.-Prüfung weder mit den Themen der Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen noch mit dem Thema der B.A.-Arbeit übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“).
 +
 +Nichtsdestoweniger darf natürlich ein Thema für die mündliche B.A.-Prüfung gewählt werden, das Gegenstand des Hauptseminars im Schwerpunktmodul gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).
 +
 +Außerdem gibt es die Möglichkeit der „Akzentverschiebung“, d. h. dass das Thema der mündlichen B.A.-Prüfung zwar nicht identisch, aber doch verwandt ist mit dem Thema, das Sie für die Modulprüfung im Schwerpunktmodul oder für Ihre B.A.-Arbeit gewählt haben.
 +
 +Beispiel: Sie schreiben Ihre B.A.-Arbeit über Lessings Emilia Galotti und werden in der mündlichen B.A.-Prüfung über Lessings Laokoon geprüft.
 +
 +Prüfer(in) für die mündliche Abschlussprüfung und Themensteller(in) für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer(in) für die mündliche Abschlussprüfung und Zweitgutachter(in) für die B.A.-Arbeit.
 +
 +Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(in) für die mündliche B.A.-Prüfung als auch als Themensteller(in) für die B.A.-Arbeit wählen.