pruefungsorganisation:bachelor:ba_thema_arbeit

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Teilfach und Themenwahl: Wirkt sich die Wahl der Themen meiner mündlichen B.A.-Prüfungen auf die Wahl des Themas für meine B.A.-Arbeit aus (und umgekehrt)?

Ja, aber nur indirekt. Da die Schwerpunktmodule prüfungsrelevant sind und die Noten der Modulprüfungen in die Fachnote eingehen, dürfen die Themen der mündlichen B.A.-Prüfung weder mit den Themen der Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen noch mit dem Thema der B.A.-Arbeit übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“).

Nichtsdestoweniger darf natürlich ein Thema für die mündliche B.A.-Prüfung gewählt werden, das Gegenstand des Hauptseminars im Schwerpunktmodul gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).

Außerdem gibt es die Möglichkeit der „Akzentverschiebung“, d. h. dass das Thema der mündlichen B.A.-Prüfung zwar nicht identisch, aber doch verwandt ist mit dem Thema, das Sie für die Modulprüfung im Schwerpunktmodul oder für Ihre B.A.-Arbeit gewählt haben.

Beispiel: Sie schreiben Ihre B.A.-Arbeit über Lessings Emilia Galotti und werden in der mündlichen B.A.-Prüfung über Lessings Laokoon geprüft.

Prüfer(in) für die mündliche Abschlussprüfung und Themensteller(in) für die B.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer(in) für die mündliche Abschlussprüfung und Zweitgutachter(in) für die B.A.-Arbeit.

Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Leistungsnachweise in den Schwerpunktmodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(in) für die mündliche B.A.-Prüfung als auch als Themensteller(in) für die B.A.-Arbeit wählen.

pruefungsorganisation/bachelor/ba_thema_arbeit.1448956967.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)