Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Insgesamt müssen Sie für die Anmeldung zur ersten B.A.-Fachprüfung in der Germanistik mindestens 45 CP nachweisen: 15 CP im Grundkursmodul-Bereich, im Regelfall 24 CP im Vertiefungsmodul-Bereich, mindestens 8 CP durch Abschluss eines Schwerpunktmoduls mit Modulprüfung.
Konkret bedeutet dass, dass Sie folgenden Studienleistungen erbracht haben:
Darüber hinaus müssen Sie mindestens 20 CP im Optionalbereich erworben haben und die erforderlichen Sprachnachweise vorlegen (im Regelfall durch Ihr Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife).
Achtung: Sollte die erste Fachprüfung in Germanistik zugleich Ihre letzte B.A.-Prüfung sein, gelten diese Regelungen!
Bitte beachten Sie:
Ihre Veranstaltungen müssen so weit wie möglich in VSPL modularisiert sein.