pruefungsorganisation:allgemeines:vorlaeufige_anmeldung

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Kann ich mich für eine Prüfung bzw. das Abschlussmodul (B.A./M.A./MAP im M.Ed.) anmelden, obwohl ich noch nicht alle erforderlichen CP in CampusOffice nachweisen kann ("vorläufige Anmeldung"/"Anmeldung unter Vorbehalt")?

Grundsätzlich müssen Sie alle erforderlichen Formblätter ausgefüllt und unterschrieben bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt einreichen. Die Unterschrift für das entsprechende Formular (im B.A. entweder Formular 4/P1b oder Formular 6, im M.A. Formblatt 5/P1b/P2b oder 6; im M.Ed. (GPO 2005) das Formblatt MAP-2) erhalten Sie per Online-Verfahren nur dann, wenn alle Leistungen vorliegen und in CampusOffice kreditiert worden sind.

Diese Regelung gilt im Fach Deutsch ausdrücklich auch für die Anmeldung der MAP (GPO 2005)!

Allerdings räumen Ihnen die meisten Prüfungsämter eine Nachreichfrist für diese Formblätter ein, sodass Sie sich eventuell für eine B.A.-/M.A.-/M.Ed.-Fachprüfung anmelden können, obwohl Ihnen eine Leistung nicht während der regulären Anmeldefrist, sondern erst in der Nachreichfrist in CampusOffice kreditiert wird.

Eine Unterschrift unter Formblatt 5 o.ä. ist für die Germanistik ausdrücklich nicht vorgesehen!

Bitte

  • erfragen Sie frühzeitig, ob Ihr aktenführendes Prüfungsamt eine Nachreichfrist anbietet oder einen anderen Weg öffnet, um Leistungen nachzureichen,
  • beachten Sie, dass Sie alle anderen Unterlagen fristgerecht abgeben müssen, auch wenn Ihr Prüfungsamt für Formblatt 4/P1b/6 bzw. 5/P1b/P2b/6 eine Nachreichfrist einräumt, und
  • wenden Sie sich an Herrn Händel, wenn all Ihre Leistungen in CampusOffice kreditiert sind (oder klar ist, welchen anderen Weg Ihr Prüfungsamt anbietet)!
pruefungsorganisation/allgemeines/vorlaeufige_anmeldung.1537861355.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)