Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


pruefungsorganisation:allgemeines:anmeldefristen

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Anmelde- und Prüfungsfristen

Welche Fristen muss ich einhalten?

Mündliche Prüfungen respektive Abschlussmodule

  • Prüfungsblöcke liegen üblicherweise im Januar, März, Juni/Juli und September (für konkrete Termine vgl. unten!).
  • Anmeldetermine liegen üblicherweise im Dezember/Januar, April, Juli und Oktober (für konkrete Termine vgl. unten!), und zwar jeweils im Dezember/Januar für Prüfungen im April, im April für Prüfungen im Juni/Juli usw.
  • Genaue Fristen legt stets Ihr federführendes Prüfungsamt fest.

B.A.-Arbeit

Für die Ruhr-Universität Bochum gilt, dass Germanistik (M.A.) und Deutsch (M.Ed.) keine Bewerbung erfordern, da diese Studiengänge zulassungsfrei sind. Umschreibungsfristen erfragen Sie bitte beim Studierendensekretariat. Danach richten Sie dann die Terminierung Ihrer B.A.-Arbeit aus: Grundsätzlich ist von der Anmeldung einer B.A.-Arbeit bis zur Erstellung des Zeugnisses (falls die Arbeit die letzte Prüfungsleistung war) mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen:

  • 6 Wochen Bearbeitungszeit,
  • 4 Wochen Begutachtungszeit (Soll-Angabe) sowie
  • 1-2 Wochen Bearbeitungszeit im Prüfungsamt.

Falls Sie sich um einen Masterstudienplatz an einer anderen Universität bewerben, erfragen Sie Bewerbungsfristen bitte dort.

M.A.- und M.Ed.-Arbeiten

Masterarbeiten können Sie jederzeit während der Öffnungszeiten des zuständigen Prüfungsamtes anmelden, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wo finde ich Informationen zu Anmeldefristen?

Für die Anmeldefristen ist Ihr federführendes Prüfungsamt zuständig. Falls das das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie ist, finden Sie die Informationen für den B.A. hier, für den M.A. hier und für den M.Ed. hier.

pruefungsorganisation/allgemeines/anmeldefristen.1588235857.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)