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pruefungsorganisation:allgemeines:anmeldefristen

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Anmelde- und Prüfungsfristen

Welche Fristen muss ich einhalten?

Mündliche Prüfungen respektive Abschlussmodule

  • Prüfungsblöcke liegen üblicherweise im Januar, März, Juni/Juli und September (für konkrete Termine vgl. unten!).
  • Anmeldetermine liegen üblicherweise im Dezember/Januar, April, Juli und Oktober (für konkrete Termine vgl. unten!), und zwar jeweils im Dezember/Januar für Prüfungen im April, im April für Prüfungen im Juni/Juli usw.
  • Genaue Fristen legt stets Ihr federführendes Prüfungsamt fest.

B.A.-Arbeit

Grundsätzlich ist von der Anmeldung einer B.A.-Arbeit bis zur Erstellung des Zeugnisses (falls die Arbeit die letzte Prüfungsleistung war) mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen:

  • 6 Wochen Bearbeitungszeit,
  • 4 Wochen Begutachtungszeit (Soll-Angabe) sowie
  • 1-2 Wochen Bearbeitungszeit im Prüfungsamt.

Falls Sie sich um einen Masterstudienplatz bewerben, gilt für die Ruhr-Universität:1)

  • Für Bewerbungen zum Sommersemester ist der Ausschlusstermin für die Einreichung von Unterlagen jeweils der 15. März; daher müssen B.A.-Arbeiten bis zum 15. Dezember angemeldet sein.
  • Für Bewerbungen zum Wintersemester ist der Ausschlusstermin jeweils der 15. September; daher müssen B.A.-Arbeiten bis zum 15. Juni angemeldet sein.

M.A.- und M.Ed.-Arbeiten

Masterarbeiten können Sie jederzeit während der Öffnungszeiten des zuständigen Prüfungsamtes anmelden, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wo finde ich Informationen zu Anmeldefristen?

Für die Anmeldefristen ist Ihr federführendes Prüfungsamt zuständig. Falls das das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie ist, finden Sie die Informationen für den B.A. hier, für den M.A. hier und für den M.Ed. hier.

1)
Fristen anderer Universitäten können ggf. abweichen.
pruefungsorganisation/allgemeines/anmeldefristen.1473847430.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)