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pruefungsorganisation:allgemeines:anmeldefristen

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Anmelde- und Prüfungsfristen

Welche Fristen muss ich einhalten?

Mündliche Prüfungen

  • Prüfungsblöcke liegen üblicherweise im Januar, März, Juni/Juli und September (für konkrete Termine vgl. unten!).
  • Anmeldungstermine liegen üblicherweise im Dezember/Januar, April, Juli und Oktober (für konkrete Termine vgl. unten!), und zwar jeweils im Dezember/Januar für Prüfungen im April, im April für Prüfungen im Juni/Juli usw.
  • Genaue Fristen legt stets Ihr federführendes Prüfungsamt fest.

B.A.-Arbeiten

B.A.-Arbeiten müssen bis zum 31. März bzw. zum 30. September abgegeben werden, d. h. dass Sie B.A.-Arbeiten stets spätestens zum 15. Februar bzw. 15. August (bzw., falls das ein Sonn- oder Feiertag sein sollte, am letzten Werktag vor diesem Datum) anmelden müssen.

M.A.- und M.Ed.-Arbeiten

Masterarbeiten können Sie jederzeit während der Öffnungszeiten des zuständigen Prüfungsamtes anmelden, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wo finde ich Informationen zu Anmeldefristen?

Für die Anmeldefristen ist Ihr federführendes Prüfungsamt zuständig. Falls das das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie ist, finden Sie die Informationen für den B.A. hier, für den M.A. hier und für den M.Ed. hier.

pruefungsorganisation/allgemeines/anmeldefristen.1369981115.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)