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B.A.-Arbeiten müssen bis zum 31. März bzw. zum 30. September abgegeben werden, d. h. dass Sie B.A.-Arbeiten stets spätestens zum 15. Februar bzw. 15. August (bzw., falls das ein Sonn- oder Feiertag sein sollte, am letzten Werktag vor diesem Datum) anmelden müssen.
Masterarbeiten können Sie jederzeit während der Öffnungszeiten des zuständigen Prüfungsamtes anmelden, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.