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parallelstudium:verfahren

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Wie werden mir Leistungen aus dem M.Ed. für den M.A. anerkannt?

Grundsätzlich erfolgen die Anerkennungen von Leistungen aus dem M.Ed. im M.A. durch die Modulbeauftragten der ‚Zielmodule‘ des M.A. Eine Übersicht über die Module und die Modulbeauftragten finden Sie hier.

Konkret bedeutet das:

  • Wenn Sie sich Leistungen aus dem M.Ed.-Modul 1: Literaturwissenschaft/ Literaturdidaktik: Literatur und Medien im Deutschunterricht für ein M.A.-Modul der Neueren Deutschen Literaturwissenschaft bzw. der Germanistischen Mediävistik anerkennen lassen wollen, gehen Sie bitte zur/zum Modulbeauftragten des jeweiligen M.A.-Moduls.
  • Für Leistungen des M.Ed.-Moduls 2: Sprachwissenschaft/Sprachdidaktik: Sprachreflexion im Deutschunterricht ist folgerichtig ein(e) Modulbeauftragte(r) der Germanistischen Linguistik zuständig.
  • Für den Ergänzungsbereich und Veranstaltungen für den Bereich der modulungebundenen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Herrn Händel.

Dieses Formular soll Ihnen und den Modulbeauftragten die Arbeit erleichtern; bitte legen Sie es den entsprechenden Personen – am besten vorausgefüllt – vor.

parallelstudium/verfahren.1446459833.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)