Welche M.Ed.-Leistungen können mir konkret für den M.A. Germanistik anerkannt werden?

Bitte beachten Sie, dass ab dem Wintersemester 2021/22 für das Studium im 1-Fach-M.A. Germanistik neue Fachspezifische Bestimmungen (FSB = ‚Studienordnung) zur GPO 2016 in Kraft sind. Die unten genannten Regelungen beziehen sich für den 1-Fach-M.A. Germanistik ausschließlich auf ein Studium nach den alten FSB 2016/18.

Empfehlungen finden Sie in hier:

Bitte beachten Sie, dass es sich trotz dieser großzügigen Empfehlungen bei Anerkennungen immer um Einzelfallentscheidungen handelt – lassen Sie sich also bei Zweifeln immer einer:einem Studienfachberater:in beraten!

2024-02-01_anerkennung_von_studienleistungen_des_m.ed._im_rahmen_des_1-fach-m.a.-studiengangs_fsb_2021_.pdf