international:fremdsprachenkentnisse

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Benötige ich weitere Fremdsprachenkenntnisse und wie werden diese angerechnet?

  • Neben den erforderlichen Deutschkenntnissen müssen Sie Kenntnisse der englischen Sprache und einer weiteren Fremdsprache nachweisen können.
  • In aller Regel wird Ihre Muttersprache (sofern nicht Deutsch) als Fremdsprache anerkannt
  • Um Ihre Englischkenntnisse nachzuweisen, muss eine beglaubigte (und ggf. übersetzte) Kopie Ihres Schulzeugnisses oder eines entsprechenden Zertifikats / Diploms bei der Bewerbung eingereicht werden.
  • Gegebenenfalls müssen fehlende Sprachkenntnisse bis zur ersten Prüfungsanmeldung nachgeholt werden.
international/fremdsprachenkentnisse.1380271522.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)