Benötige ich weitere Fremdsprachenkenntnisse und wie werden diese angerechnet?
Neben den erforderlichen Deutschkenntnissen müssen Sie Kenntnisse der englischen Sprache und einer weiteren Fremdsprache nachweisen können.
In aller Regel wird Ihre Muttersprache (sofern nicht Deutsch) als Fremdsprache anerkannt
Um Ihre Englischkenntnisse nachzuweisen, muss eine beglaubigte (und ggf. übersetzte) Kopie Ihres Schulzeugnisses oder eines entsprechenden Zertifikats / Diploms bei der Bewerbung eingereicht werden.
Gegebenenfalls müssen fehlende Sprachkenntnisse bis zur ersten Prüfungsanmeldung nachgeholt werden.