Neben den erforderlichen Deutschkenntnissen müssen Sie Kenntnisse der englischen Sprache und einer weiteren Fremdsprache nachweisen. Falls Sie internationale:r Studierende:r sind, wird in der Regel Ihre Muttersprache (sofern nicht Deutsch) als weitere (Fremd-)Sprache anerkannt.
Um Ihre Englischkenntnisse nachzuweisen, muss eine beglaubigte (und ggf. übersetzte) Kopie Ihres Schulzeugnisses oder eines entsprechenden Zertifikats / Diploms bei der Bewerbung eingereicht werden.
Gegebenenfalls müssen fehlende Sprachkenntnisse bis zur ersten Prüfungsanmeldung nachgeholt werden.