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— | international:auflagenerfuellung [2016/09/14 12:03] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ======Ich habe bei der Zulassung Auflagen erhalten. Wie gehe ich vor?====== | ||
+ | Falls Sie zum M.A.-Studiengang Germanistik unter Auflagen zugelassen wurden, bedeutet das, dass Sie bestimmte Studienelemente des B.A.-Studiengangs Germanistik nachholen müssen, damit Ihr Abschluss als äquivalent zu einem Bochumer B.A. in Germanistik anerkannt werden kann; die Zulassung ist also daran geknüpft, dass Sie diese Auflagen rasch erfüllen. Üblicherweise werden Auflagen auf Modulebene formuliert, d. h. Sie werden verpflichtet, | ||
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+ | Konkret bedeutet das für Sie: | ||
+ | *Sie müssen bereits im 1. Studiensemester in Bochum damit beginnen, die Auflagen zu erfüllen. Bitte lassen Sie sich hierzu beraten. | ||
+ | *Die Erfüllung der Auflagen müssen Sie bis zur Anmeldung der ersten Prüfungsleistung bzw. zum Abschlussmodul im M.A.-Studienfach Germanistik nachweisen. Das Prüfungsamt akzeptiert Ihre Anmeldung nur dann, wenn Ihnen bestätigt wurde, dass die Auflagen erfüllt wurden. | ||
+ | *Im 1-Fach-M.A.-Studiengang Germanistik) ersetzen Module, die Sie zur Auflagenerfüllung nachstudieren, | ||
+ | *Im 2-Fach-M.A.-Studiengang Germanistik) ersetzen Module, die Sie zur Auflagenerfüllung nachstudieren, |