Inhaltsverzeichnis
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen & Eintragung von anerkannten Leistungen in eCampus
I. Anerkennungsprozedere
Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie zum Beispiel
- an anderen Universitäten,
- in anderen Studienfächern,
- in einem nicht abgeschlossenen Studium der Germanistik an der RUB
erbracht haben, können Sie vom Kustos, Herrn Dr. Händel, im Hinblick auf Anerkennungsmöglichkeiten überprüfen lassen. Bei der Anerkennung von Leistungen „ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtbewertung vorzunehmen.“ (GPO B.A., § 16, Abs. 2; analoge Regelung auch in den GPO zum 1-Fach- und 2-Fächer-M.A.)
Ablauf
- Sie übermitteln alle relevanten Unterlagen (Transcripts, Leistungsübersichten, Bescheinigungen, Modulbücher, Leistungsnachweise usw.) per E-Mail.
- Die Prüfung kann bis zu zehn Werktage dauern, in Ausnahmefällen auch länger.
- Nach Prüfung und ggf. erfolgter Anerkennung erhalten Sie von Herrn Dr. Händel eine Anerkennungsbescheinigung; diese Bescheinigung erfolgt in der Regel per Eintragung auf dem sog. Laufzettel. Daraus geht hervor, welche Veranstaltung wie, also mit welchen CP, welcher Leistungsart (aktive Mitarbeit, Hausarbeit, mündliche Prüfung) und – bei Anerkennung von Modulprüfungen – mit welcher Note, anerkannt wird.
- Falls Sie sich außerdem auch in ein höheres Fachsemester einstufen lassen, erhalten Sie von Herrn Dr. Händel eine Einstufungsbescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat.
Wichtige Hinweise
- Falls Ihnen am Hochschulstandort, von dem Sie zum Germanistischen Institut der Ruhr-Universität wechseln wollen, bereits Leistungen anerkannt worden sind, legen Sie bitte in jedem Fall auch die Unterlagen der Hochschule vor, an der Sie diese Leistungen ursprünglich erbracht haben. Die Anerkennung bereits anerkannter Leistungen ist nicht möglich, sondern ausschließlich die Anerkennung auf Basis der originalen Leistungen.
- Falls Sie Leistungen eines Auslandsstudiums anrechnen lassen wollen, finden Sie hier weitere Informationen.
II. Eintragung anerkannter Leistungen in eCampus
- Nachdem Sie immatrikuliert sind, erfassen Sie die durch Herrn Dr. Händel anerkannten Leistungen selbst in eCampus nach. Bitte beachten Sie, dass Sie bei allen manuellen Eintragungen – Einzelveranstaltung oder Modul – als Prüfungsdatum respektive Prüfungssemester ein Datum respektive Semester eintragen, zu dem Sie bereits für den entsprechenden Studiengang in Bochum immatrikuliert sind.
- Anleitung für die Eintragung einzelner Veranstaltungen. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Modul stets manuell erfassen müssen, sobald eine manuell nacherfasste Veranstaltung Bestandteil dieses Moduls ist; zur manuellen Modulerfassung vgl. nächster Punkt.
- Wenn Ihnen alle für ein Modul relevanten Veranstaltungen anerkannt wurden, dann erfassen Sie bitte außerdem das entsprechende Modul manuell nach und fügen die von Ihnen nacherfassten Veranstaltungen hinzu: Anleitung für die manuelle Erfassung eines Moduls.
Einen passenden Modultitel wählen Sie bitte selbständig abhängig von der Kernveranstaltung, vgl. hier. - Wenn Ihnen – was vor allem bei Grundkursmodulen vorkommt – ein Modul ohne Anerkennung einzelner Veranstaltungen anerkannt wurde, dann erfassen Sie bitte nur das Modul manuell, Sie müssen hierzu keine Veranstaltungen ‚erfinden‘, die Sie dann hinzufügen: Anleitung für die manuelle Erfassung eines Moduls.
- Nachdem Sie diese Schritte erfolgreich ausgeführt haben, schicken Sie bitte die eingescannte Anerkennungsbescheinigung (nicht die Einstufungsbescheinigung!) per E-Mail an die fachbeauftragte Person. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Matrikelnummer an und erläutern Sie Ihr Anliegen.
Antworten auf Ihre Fragen zu eCampus finden Sie hier im Beratungsportal; das Studienbüro Germanistik berät Sie in allen Fällen, in denen Sie im Beratungsportal keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben.